Fachstelle Aufenthaltsrecht (Ausländerbehörde)

Die Fachstelle Aufenthaltsrecht ist zuständig für die Regelung des Aufenthaltes ausländischer Staatsangehöriger - sowohl für Drittstaatsangehörige als auch für EU-Bürger.

Die gesetzlichen Bestimmungen vorrangig des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), des Freizügigkeitsgesetzes (FreizügG/EU) und des Asylgesetzes (AsylG) führen die Mitarbeiter/innen aus. Sie entscheiden auf Grundlage der Gesetze über den Verbleib in Deutschland, aber auch über die Beendigung.

Die Fachstelle Aufenthaltsrecht berät und betreut ihre Kunden mit dem Ziel, deren rechtlichen Status schnellstmöglich zu klären und die daraus resultierenden Maßnahmen zu veranlassen.