In Hessen sind Kinder ab einem Alter von sechs Jahren schulpflichtig. Die Schulanmeldung erfolgt im März/April des Jahres vor der Einschulung des Kindes. Hier bekommen die Eltern eine ausführliche Beratung zur Förderung ihrer Kinder. Mit der Anmeldung verbunden ist eine
schulärztliche Untersuchung, zu der das zuständige Gesundheitsamt einlädt.
Weitere Informationen zum Thema Einschulung sind den Seiten der Hessischen Schulämter zu entnehmen. Grundsätzlich besuchen Schülerinnen und Schüler die Grundschule, in deren Schulbezirk sie wohnen. Beim Einwohnermeldeamt der Kommune, dem staatlichen Schulamt oder dem Schulträger kann man erfragen, welche
Grundschule für welchen Wohnort zuständig ist.
Ab der 5. Klasse gehen die Kinder auf eine weiterführende Schule. Eine Übersicht der allgemeinbildenden Schulen sowie
beruflichen Schulen (nach Standort) findet sich im Webportal des Wetteraukreises.
Das hessische Kultusministerium stellt einen vierminütigen Erklärfilm über das hessische Schulsystem bereit. Dieser steht neben der deutschen auch in englischer, französischer und arabischer Sprache zur Verfügung.
Schüler mit geringen Deutschkenntnissen
Für Kinder, die bei der Anmeldung zur Einschulung noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, bieten Grundschulen Vorlaufkurse an.
Das Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) des Staatlichen Schulamts in Friedberg ist die zentrale Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler mit geringen oder keinen Deutschkenntnissen. Hier werden die Sprachkenntnisse und der Lernstand schulpflichtiger Kinder festgestellt und diese an eine passende Schule vermittelt.
Besondere Förderangebote für zugewanderte Kinder an allgemeinbildenden Schulen in Hessen sind Integrationsklassen. Diese sind maximal 1 bis 2 Jahre andauernde Sprachförderklassen mit einem Übergang zur Regelklasse.
An beruflichen Schulen stehen InteA-Klassen („Integration durch Anschluss und Abschluss“) für Seiteneinsteiger/innen ab 16 Jahren und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres offen. Nähere Auskünfte erteilt das ABZ.
Für Neuzugewanderte, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, existieren freiwillige Sprachförderangebote im Rahmen des „Hessischen Aktionsplans zur Integration von Flüchtlingen und zur Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts“. Diese finden an beruflichen Schulen sowie an Schulen für Erwachsene statt.