Weitere Sprachkurse

In fast allen Gemeinden des Wetteraukreises gibt es neben den Integrationskursen auch andere Sprachkurse und niedrigschwellige Förderung. Die hier aufgelisteten Sprachkurse stellen nur Beispiele und einen Überblick dar. Es gibt noch weitere Kurse und Anbieter im Wetteraukreis.

Niedrigschwellige Sprachkurse

  • Deutsch 4U-Kurse

Niedrigschwellige Deutschkurse, gefördert durch das Land Hessen, rechtskreisübergreifend (Teilnahme für anerkannte und auch nicht anerkannte Geflüchtete möglich), 300 Unterrichtseinheiten, mit Kinderbetreuung möglich, keine Fahrtkostenerstattung. Die Kurse werden in den Gemeinden koordiniert.

Über das Deutsch 4U-Programm

Aktuell finden in einigen Gemeinden des Kreises Deutsch 4U Kurse statt und weitere sind in Planung.

Weitere Kurse in weiteren Gemeinden sind noch möglich. Sie müssen lokal koordiniert werden (TeilnehmerInnen finden, Raum suchen, etc.)

Ansprechpartnerin für die Deutsch 4U-Kurse ist Bettina Hendler, Tel.: 06031 7176-13, E-Mail.

Kurse speziell für Frauen

  • „Ankommen in der Wetterau“

Niedrigschwellige Deutschkurse bei der FAB mit integrierter Kinderbetreuung und für geflüchtete Frauen/ jeweils 10 Plätze verfügbar – diese sind schnell ausgebucht! Informationen hierzu gibt es beim Integration Point Wetterau, bei der FAB oder dem Jobcenter.

  • "Kompetenzen zeigen - Sprache lernen"

„Kompetenzen zeigen – Sprache lernen“ ist ein Sprachkurs der FAB, der sich speziell an Frauen mit Migrationshintergrund richtet.  

Kurse zu weiteren Sprachniveaus

Bei verschiedenen Anbietern im Wetteraukreis gibt es Sprachkurse auf unterschiedlichen Niveaustufen. Sowohl bei der FAB, dem IB als auch der VHS können Kurse ab Niveau A1 bis teilweise C1 besucht werden.

Berufsbezogene Sprachkurse

Die FAB bietet auch berufsbezogene Sprachkurse (ESF-BAMF Programm) an. Diese bieten ein intensives Sprachtraining für den Beruf, fachpraktisches Training sowie ein integriertes Praktikum.

 Die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund, die Arbeitslosengeld I oder II erhalten, Deutschkenntnisse auf B1-Niveau vorweisen können und ein noch höheres Sprachniveau anstreben. Zum Beispiel, damit ausländische Berufsabschlüsse anerkannt werden oder wenn Teilnehmende für einen bestimmten Beruf ein entsprechendes Sprachniveau erreichen müssen. Diese wird beispielsweise bei der FAB oder auch beim Internationalen Bund angeboten.